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zukünftige normative Änderung (EN 17235:2025)

Veröffentlicht am 4 Juli 2025

Seit Januar 2025 ist die neue Norm EN17235 (Permanente Anschlageinrichtungen und Sicherheitsdachhaken) beim Beuth Verlag erhältlich. Diese Norm bringt einen bedeutenden Meilenstein für den Bereich der permanenten Anschlageinrichtungen an Bauwerken. Sie vereint die bisherigen Normen EN795 (persönliche Absturzschutzausrüstung – Anschlageinrichtungen) und EN517 (Dachhaken) in einem gemeinsamen Regelwerk. Ein zentrales Ziel der EN17235 ist es, permanente Anschlageinrichtungen sowie Sicherheitsdachhaken endlich einheitlich als Bauprodukte zu deklarieren und damit europaweit einheitlich zu regeln.

Obwohl die Norm bereits käuflich verfügbar ist, bedeutet dies noch nicht, dass sie aktuell harmonisiert ist. Die Veröffentlichung der EN17235 im Amtsblatt der Europäischen Union (Journal der EU-Kommission) steht noch aus. Erst durch diese Veröffentlichung erhält die Norm ihre harmonisierte Wirkung, die eine Voraussetzung für die CEKennzeichnung und die entsprechenden Bauproduktenverordnungen (BauPVO) darstellt. Bis die Norm nicht harmonisiert ist, ist eine CE-Zertifizierung nach EN17235 nicht möglich. Für Käufer und Verarbeiter von permanenten Anschlageinrichtungen und Dachhaken ändert sich aktuell nichts.

Es können weiterhin folgende Produkte rechtssicher gekauft, installiert und verwendet werden:

  • Permanente Anschlageinrichtungen mit Ü-Kennzeichen (z.B. bauaufsichtlicher Zulassung in Deutschland) oder ETA (Europäische Technische Bewertung) in Kombination mit dem nationalen Verwendbarkeitsnachweis (z.B. der allgemeinne Bauartgenehmigung (aBG) in Deutschland).
  • Sicherheitsdachhaken mit CE-Kennzeichen.

Auch nach Harmonisierung der Norm bleiben Produkte mit Ü-Kennzeichen und ETA weiterhin verwendbar, solange sie über ein gültiges Zertifikat verfügen. Eine Neuzertifizierung auf Grundlage nationaler bauaufsichtlicher Zulassungen oder einer ETA ist jedoch nach diesem Zeitpunkt unwahrscheinlich. Erst nach Veröffentlichung der Norm im Amtsblatt ist es den Herstellern erlaubt, Produkte gemäß EN17235 zu zertifizieren und mit CE-Kennzeichnung in Verkehr zu bringen. Ein entscheidender Punkt bleibt die Umsetzung der Norm auf nationaler Ebene. Obwohl die EN17235 eine europäische Produktharmonisierungsnorm darstellt, kann die Montage und Verarbeitung weiterhin länderspezifischen Regeln unterliegen. Das bedeutet: Selbst wenn ein Produkt nach EN17235 zertifiziert ist, müssen die Vorgaben der jeweiligen nationalen Baurechts- und Arbeitsschutzvorschriften beachtet werden. Die jeweiligen Hersteller sind hier gefordert, ihre Kunden (insbesondere Verarbeiter) umfassend über die jeweiligen länderspezifischen Befestigungs- und Montagevorgaben zu informieren. Eine wesentliche Neuerung der EN17235 ist die zukünftige Schulungspflicht für Montagepersonal, welche im Teil 2 der Norm künftig enthalten sein wird. Das Montagepersonal soll künftig speziell in Bezug auf die jeweiligen Produkte und deren Befestigungstechnik geschult sein. Der ESFP e.V. steht kurz der Veröffentlichung eines einheitlichen Schulungskonzepts, das folgende Vorteile bieten soll:

  • Hersteller erkennen die Schulungsqualifikation gegenseitig an.
  • Verarbeiter müssen nicht für jeden Hersteller eine separate Schulung besuchen.
  • Verarbeitungsqualität wird erhöht.
  • Bürokratie und zeitlicher Aufwand sinken.

Wichtig: Für die regelmäßige Überprüfung der Produkte müssen individuelle Schulungen der Hersteller besucht werden. Hier wird es vorerst keine Anerkennung geben. Die EN17235 stellt einen wichtigen Schritt zur Vereinheitlichung der Anforderungen an permanente Anschlageinrichtungen und Dachhaken dar. Bis zur Harmonisierung führt sie noch nicht zu unmittelbaren Änderungen für den Markt. Sobald die Norm harmonisiert ist, werden Hersteller mit der Zertifizierung und CE-Kennzeichnung beginnen. Verarbeiter und Käufer können weiterhin mit bestehend zertifizierten Produkten arbeiten, auch über diesen Zeitpunkt hinaus. Es bleibt jedoch entscheidend, die Entwicklung auf europäischer und nationaler Ebene aufmerksam zu verfolgen und sich rechtzeitig mit den neuen Anforderungen, insbesondere zur Montagequalifikation, vertraut zu machen.